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Zinnerne Maaße sind außer mit den bisher vorgeschriebenen Stempeln noch mit einem
Stempel auf der äußeren Bodenfläche zu versehen.
Bei Fässern ist auf dem einen Boden, oder bei kleineren Fässern statt dessen auf dem
Umfange, der Inhalt in Liter (bezüglich Zehntheil-Liter) unter Beisetzung des Buchstabens
L sowie der Stempel der Eichanstalt mit der Jahreszahl einzubrennen. Auf MWunsch der
Betheiligten kann auch die Nummer des Eichregisters beigesetzt werden.
Ob die Inhaltsangabe der Fässer bloß in Liter oder auch in Zehntheil-Liter mit Weg-
lassung und Abrundung kleinerer Bruchtheile anzugeben ist, richtet sich nach der Größe der
Fässer. Die Angabe von Zehntheilen des Liters ist nur für Fässer, deren Inhalt kleiner
ist als 300 Liter erforderlich. «
Ist das Aufbrennen der Stempel nicht ausführbar (Fässer aus Metall), so hat die
Stempelung auf einer aufgelötheten Metallplatte, deren Verbindung mit dem Fasse ebenfallo
durch Stempelung zu sichern ist, zu erfolgen.
Ueber die Stempelungen zur Beglaubigung der Tarabestimmungen von zässern sind in
der Instruction die erforderlichen Anleitungen gegeben.
8. 14.
Meßapparate für Flüssigkeiten.
Um einem Bedürfnisse, welches im Verkehr durch die starke Verflüchtigung gewisser
Flüssigkeiten hervorgerufen wird, und das sich insbesondere im Petroleumverkehr geltend ge-
macht hat, zu entsprechen, werden Meßapparate von der nachstehend beschriebenen Beschaffenheit
zur Eichung und Stempelung zugelassen.
Ein solcher Apparat besteht aus einem dicht verschlossenen, mit besonderen Messungs-
Vorrichtungen versehenen Gefäße, von cylindrischer oder conischer Form, in welches die Flüssig-
keit direct aus dem Vorrathsbehältniß eingelassen, und aus welchem die zuzumessende Quantität
durch einen Hahn abgelassen werden kann.
Die besonderen Messungsvorrichtungen des Maaßgefäßes können sein:
1. Eine fest mit demselben verbundene Scale, welche ausgeführt sein kann:
a) durch unveränderliche Auftragung von Eintheilungsmarken auf der Wand des
Maaßgefäßes selbst, wenn dieselbe ganz oder theilweise aus Glas besteht, so daß der
Flüssigkeitsstand an den Eintheilungsmarken unmittelbar beobachtet werden kann;
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