Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

358 
Bekanntmachung, das Auslichten der Gehölze längs der Staatsstraßen betr. 
Staatsministerium des Innern. 
Seine Majestät der König haben allergnädigst anzuordnen geruht, daß in der 
Folge bei der Anlage neuer Staatsstraßen, sowie bei Erweiterung oder Umlegung bestehender 
Staatsstraßen für die in Anspruch genommenen Auslichtungsflächen den betreffenden Grund- 
eigenthümern nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. November 1837, die Zwangsabtretung 
von Grundeigenthum für öffentliche Zwecke betreffend, Entschädigung gewährt, dann daß bei 
dem Vollzuge der Bestimmungen über die Auslichtung der Gehölze an den bereits vorhandenen 
Staatsstraßen unter sorgfältiger Erwägung der örtlichen und sonstigen Verhältnisse stets nur 
nach Maßgabe des unabweisbgren Bedürfnisses und mit thunlichster Schonung der Interessen 
der Grundeigenthümer verfahren werde. 
München, den 6. Juni 1876. 
v. Pfeufer. 
Der General-Secretär: 
Graf von Hundt, Ministerialrath. 
Ordene-Verleihung. Hoheit des Herzogs Maximilian in Bayern, 
— k. Oberstabsarzt Dr. Carl Lotzbeck, das Ritter- 
Seine Majestät der König haben (reuz I. Classedes Verdienstordens vom heiligen 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm Michael zu verleihen. 
27. April l. Is. dem Leibarzt Seiner Königlichen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.