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rsehund Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
s 30.
München, den 11. Juli 1876.
Inhalt:
Khniglich Allerhöchste Entschlie Hung vom 7. Juli 1876, die Verlängerung des Laudtages betreffend. —
Bekanntmachung rvom 5. Juli 1876, die Dienstkleidung der zu polizeilichen Verrichtungen verwendeten Ge-
meindebediensteten in den Gemeinden mit flädtischer Verfassung betreffend. — Ordens-Verleihung,
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betr.
Cndwig lI.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Nhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etce. ete.
Anseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue!
Nachdem Uns angezeigt worden ist, daß die verfassungsmäßige Erledigung der auf
Unseren Befehl an die Kammern des Landtages gebrachten Gegenstände bis zu dem unter'm
23. Juni ds. Is. von Uns bestimmten Termine nicht zu erwarten sei, so wollen Wir die
Dauer des gegenwärtig versammelten Landtages nach Tit. VII §. 23 der Verfassungsurkunde
noch bis zum 29. des laufenden Monates einschließlich verlängern.
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