Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Indem Wirr euch dieses eröffnen, bleiber Wir euch mit Königlicher Huld und Gnade 
gewogen. 
Schloß Berg, den 7. Juli 1876. 
Ludwig. 
u. Pfretzschner. Dr. v. Latz. v. pseufer. Dr. v. fänstle. v. Gerr. v. Maoillinger. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Eeneral= Secretär, 
Ministertalrath Graf von Hundt. 
An die Kammer der Reichsräthe und die 
Kammer der Abgeordneten ergangen. 
Bekanntmachung, die Dienstkleidung der zu polizeilichen Verrichtungen verwendeten Gemeinde- 
Beriensteten in den Gemeinden mit städiischer Verfassung betr. 
Staatsministerium des Innern. 
Seine Majestät der König haben allergnädigst zu gestatten geruht, daß die Ge- 
meinden mit städtischer Verfassung an Stelle der in §. 4 Abs. 1 der Allerhöchsten Verordnung 
über die Dienstzeichen der Gemeind zmitglieder, dann die Dienstkleidung und Ab- 
zeichen der zu polizeilichen Verrichtungen verwendeten Gemeindebediensteten in den Gemeinden 
 
	        
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