Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Geseh-und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
5 3I. 
München, den 31. Juli 1876. 
E 
Instruction in Ausslhrung der Eichordnung vom 1. Februar 1876. — Ordens-Verleihung. 
Instruction 
in Ausführung der Eichordnung vom 1. Februar 1876. 
Erlassen von der königl. bayer. Normal-Eichungs-Commission am 1. Februar 1876. 
  
Erster Abschnitt. 
Allgemeine Bestimmungen. 
1. Die zur Eichung eingelieferten Gegenstände sind zunächst auf ihre Zulässigkeit 
nach den in der Eichordnung über Material, Gestalt, Bezeichnung und sonstige Beschaffenheit 
getroffenen Bestimmungen zu untersuchen, und die als unzulässig befundenen mit Angabe des 
Grundes zurückzugeben. 
Hiebei dienen zunächst zum Anhalt: 
für Längenmaaße §. 1 und 2 der Eichordnung, 
für Flüssigkeitsmaaße §. 5—10 „ „ 
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