Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Geseh-und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

5  3I.
München,  den  31.  Juli  1876.

E

Instruction  in  Ausslhrung  der  Eichordnung  vom  1.  Februar  1876.  —  Ordens-Verleihung.

Instruction
in  Ausführung  der  Eichordnung  vom  1.  Februar  1876.
Erlassen  von  der  königl.  bayer.  Normal-Eichungs-Commission  am  1.  Februar  1876.

 

Erster  Abschnitt.
Allgemeine  Bestimmungen.

1.  Die  zur  Eichung  eingelieferten  Gegenstände  sind  zunächst  auf  ihre  Zulässigkeit
nach  den  in  der  Eichordnung  über  Material,  Gestalt,  Bezeichnung  und  sonstige  Beschaffenheit
getroffenen  Bestimmungen  zu  untersuchen,  und  die  als  unzulässig  befundenen  mit  Angabe  des
Grundes  zurückzugeben.

Hiebei  dienen  zunächst  zum  Anhalt:

für  Längenmaaße  §.  1  und  2  der  Eichordnung,
für  Flüssigkeitsmaaße  §.  5—10  „  „

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