Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

31. 453 
a) Prüfung im Allgemeinen. Nachdem zuerst festgestellt ist, daß die Waage keinen 
der Fehler besitzt, welche (§. 56 und 62 der Eichordnung) die sofortige Zurückweisung der- 
selben zur Folge haben, daß namentlich Pfannen und Schneiden genügend hart sind, wird zur 
Untersuchung der Festigkeit, Stabilität und der guten Ausführung der einzelnen Theile der 
Waage geschritten. 
Man überzeugt sich zuerst durch Spannen eines feinen Fadens über die Endschneiden 
von der Lage der Mittelschneide zu diesem Faden. Hierauf bringt man auf die Waage die 
größte Belastung, welche für dieselbe angegeben ist und untersucht mit dem Faden, ob eine 
Durchbiegung stattgefunden hat. Ist dies nicht der Fall, so ist die genügende Festigkeit 
constatirt und man geht zur folgenden Prüfung über. Ergibt sich aber eine merkliche Durch- 
biegung, so ist die Waage zurückzuweisen. 
Zur Prüfung der Stabilität entfernt man die Schalen von der Waage und setzt 
den Waagbalken durch einen leichten Stoß in Schwingung. Die Dauer der Schwingungen 
(das Spiel der Waage) bestimmt den Grad der Stabilität. Je langsamer die Schwingungen 
sind (je größer die Trägheit der Waage ist), um so weniger Stabilität besitzt dieselbe. 
Kehrt der unbelastete Balken immer wieder in seine Gleichgewichtslage, wenn auch mit lang- 
samen Schwingungen, zurück, so ist die Waage genügend stabil und man geht zur folgenden 
Prüfung über. Schlägt aber der Balken um, so ist die Waage zurückzuweisen, wenn nicht 
durch Nachschleifen der Mittelschneide, wodurch deren Schärfe etwas höher gerückt wird, der 
Fehler beseitigt werden kann. 
Hat sich die Waage als hinreichend fest und stabil erwiesen, so wird zur vorläufigen 
Prüfung ihrer Symmetrie und Gleicharmigkeit geschritten (Nr. 5), indem man nach dem Augen- 
schein beurtheilt, ob der Waagbalken in seinen beiden Hälften gleichmäßig gearbeitet ist, und 
durch den Zirkel bestimmt, ob die Zungenspitze und die Mittelschneide von beiden Endschneiden 
gleich weit entfernt sind. Eine schon durch dieses Verfahren ersichtliche Ungleichheit dieser Ent- 
fernungen hat die Zurückweisung der Waage zur Folge. Im entgegengesetzten Falle wird 
zur Prüfung der guten Ausführung der einzelnen Theile geschritten. 
Man versetzt den mit seinen Schalen versehenen Waagbalken in Schwingungen und 
überzeugt sich, daß diese Bewegung ohne seitliche Reibung erfolgt, ebenso, daß die Schneiden 
und Pfannen ohne Klemmung und Reibung frei spielen. 
9. b. Prüfung der Empfindlichkeit und Tragfähigkeit. Da die Empfind- 
lichkeit einer Wäage im Allgemeinen mit steigender Belastung abnimmt, so ist zunächst nach-
	        
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