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reren Schale durch Befeilen u. s. w. so viel an Gewicht wegnimmt, bis sie mit der von der
Schalentara befreiten leichteren Schale im Gleichgewichte sich befindet. ç
Endlich beseitigt man auch die etwa ermittelte Ungleichheit im Gewichte der Dalken
durch Befeilen des schwereren Armes.
Gestatteter Fehler der Waage.
11. Da es bei aller Sorgfalt immer sehr schwierig bleibt, einen Waagbalken genau
gleicharmig herzustellen, so ist nach §. 58 der Eichordnung gestattet, denselben für richtig
und stempelfähig anzusehen, wenn der Fehler nicht mehr beträgt, als die in §. 63 derselben
angegebene Grenze der Empfindlichkeit.
Für die gleicharmigen Waagen, die für den gewöhnlichen Handelsverkehr bestimmt sind,
ist die Fehlergrenze auf /2000 bei Waagen zum Wägen von über 5 K., auf /1000 bei
Waagen zum Wägen unter 5 K. festgestellt. Für die gleicharmigen Waagen, die als Prä-
eisions= und Medicinalwaagen dienen sollen, sind die Fehlergrenzen: 1/10000 für Waagen über
5 K, ½000 für Waagen von 5 K bis 250 GU, ½00% für Waagen von 250 G bis 20 6,
englich /1000 und ½00 für noch kleinere Waagen vorgeschrieben.
Für Höckerwaagen ist die Fehlergrenze ½50.
Hienach darf also die Ungleichheit der Arme bei der Prüfung nicht mehr als beziehungs-
weise /2000, /1000, 10000, /56000, ½0000, 1000 und ½/600, dann ½50 der Länge des
einen Hebelarmes betragen, wenn die Waage stempelfähig sein soll.
Den in Rede stehenden Verhältnißwerth der Ungleicharmigkeit einer Waage ermittelt
man durch einen Wägungsversuch, indem man der Waage, welche bis zu ihrer größten
Tragfähigkeit mit genau gleichen Gewichten belastet nicht völlig einspielte, ein Uebergewicht
hinzufügt, welches das Einspielen herbeiführt. Das Verhältniß dieses Uebergewichtes zu der
einseitigen Belastung gibt den gesuchten Werth der Ungleicharmigkeit der Waage.
Hätte man also z. B. eine Präcisionswaage von 50 K Tragfähigkeit, so müßte bei
der einseitigen Belastung derselben mit 50 K die Hinzufügung von ½10000 des Gewichtes,
also 5 C, erstlich einen merklichen Ausschlag geben (Empfindlichkeit) und zweitens die etwa nicht
völlig im Gleichgewichte gewesene Waage durch Hinzufügung der 5 G zum Einspielen ge-
bracht werden, da sich 5 G: 50 K wie 1: 10000 verhalten. Würden schon 2 G ge-
genügen, um die Gleichgewichtslage herbeizuführen, so wäre der Verhältnißwerth der Unrich-
tigkeit der Wage ½000.
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