Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

460 
verhältnisses der Schalen findet nicht statt; jedoch muß von der Einrichtung einer zulässigen 
Waage verlangt werden, daß die Zugehörigkeit jeder Schale zu einem der beiden Hebelarme 
genügend gekennzeichnet und somit eine Vertauschung der Schalen untereinander hinreichend 
erschwert ist. 
Die Prüfung der Schalen und des Balkens verbindet sich bei dieser Waage mit der 
Untersuchung, in wie weit das vorgeschriebene Verhältniß der beiden Hebelarme inne- 
gehalten ist. 
Die Waage ist hierbei als zulässig zu erachten, wenn sie sowohl unbelastet, als bei der 
ihrer größten Tragfähigkeit entsprechenden Belastung mit Gewichten, deren Werth auf der 
Lastseite das Zehnfache resp. Hundertfache von dem auf der Gewichtseite beträgt, einspielt oder 
zum Einspielen gebracht wird durch eine einseitige Gewichtszulage, die nicht mehr als 1/1000 
derjenigen Belastung beträgt, zu welcher die Zulage hinzugefügt wird. 
Bezüglich der Empfindlichkeit finden die unter Nr. 9 für gleicharmige Waagen gegebenen 
Vorschriften analoge Anwendung. 
Im Uebrigen gilt Alles in den vorhergehenden Nummern Gesagte mit unbedeutenden, 
auf der Hand liegenden Abänderungen auch von der Prüfung, Berichtigung und Stempelung 
der ungleicharmigen Balkenwaagen mit unveränderlichem Verhältniß der Hebelarme. 
Für die Prüfung jener ungleicharmigen Balkenwaagen mit unveränderlichem Verhältnisse 
der Hebelarme, welche mit Laufgewicht und Scale versehen und sonach theilweise auch zu Wägungen 
vermittelst Veränderung eines Hebelarmes zu benützen sind, haben zugleich auch die hierauf 
bezüglichen Bestimmungen (§. 59 B der Eichordnung) Geltung. 
B. Ungleicharmige Balkenwaagen mit veränderlichem Verhältniß 
der Hebelarme. 
(Schnellwaagen, römische Waagen, §. 59 B der Eichordnung). 
Allgemeine Construction. 
16. Die unter dem Namen der römischen Waage bekannte Balkenwaage besteht 
aus einem ungleicharmigen Waagbalken, der auf gleiche Weise wie bei der gleich- 
armigen Waage mittelst einer an beiden Seiten vortretenden Stahlschneide in stählernen 
Pfannen der Scheere ruht. 
Eine eben solche Schneide, nur mit nach oben gekehrter Schärfe, ist am Ende des kurzen 
Armes angebracht und trägt vermittelst eines gabelförmigen, mit Stahlpfanne versehenen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.