Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Der Eintrag solcher Straßburger Brückenwaagen im Einnahmeregister hat mit dem Zu- 
satze „mit oberschaliger Lage der Brücke“ zu geschehen. 
Hierbei wird bemerkt, daß überhaupt das Vorkommen einer Zweitheilung der vorderen 
Aufhängung der Brücke bei Brückenwaagen, also die Unterstützung der Brücke in vier Punkten 
nur gebilligt werden kann, und daß solche Waagen durchaus zulässig sind. 
Constructionserforderuisse der Theile einer Straßburger 
Brückenwaage. 
27. Alle vorgenannten Bestandtheile müssen sorgfältig gearbeitet und in solchen Ab- 
messungen ausgeführt sein, wie sie der größten Tragfähigkeit der Brückenwaage entsprechen, 
ohne andererseits das Gewicht der beweglichen Theile unnöthig zu vermehren. Vornehmlich ist 
darauf zu sehen, daß alle Verbindungen zwischen den beweglichen Theilen und deren feste 
Unterstützungen mittelst gehärteter Schneiden und Pfannen so hergestellt sind, daß in den- 
selben eine möglichst freie Drehbewegung ohne merkliche Reibung stattfinden kann, sowie daß 
diese Theile nirgend eine Seitenreibung erleiden, wodurch Uebelstände herbeigeführt würden. 
Am Waagbalken müssen, wie bei der gleicharmigen Waage, die drei Aufhängepunkte 
mit dem Unterstützungspunkte des Balkens möglichst genau, jedenfalls aber doch sehr nahe in 
einer geraden Linie liegen, welche Linie im Gleichgewichtsstande eine horizontale Lage hat. 
Auch an dem Traghebel müssen die Schärfen der an ihm befestigten Stahlschneiden in einer 
und derselben waagrechten Ebene liegen. 
Außerdem ist darauf zu sehen, daß sowohl die beiden Stahlschneiden, auf welchen das 
hintere Ende der Brücke ruht, als auch die beiden zur Unterstützung des Hebels dienenden 
Schneiden jedesmal eine gerade Linie bilden, sowie daß jene Schneiden nach oben, diese 
dagegen nach unten gekehrt sind. 
Zuweilen begegnet man auch der umgekehrten Anordnung, so daß beispielsweise die 
zum Auflager der Brücke dienenden Stahlschneiden an deren unterer Fläche, die zugehörenden 
Pfannen dagegen auf den Schenkeln des Traghebels befestigt sind. Allein dieß ist eine fehler- 
hafte, zu falschen Resultaten Anlaß gebende Construction, weshalb eine Brückenwaage, an 
welcher dieselbe vorkommt, nicht gestempelt werden darf. 
Richtigkeit der Straßburger Brückenwaage und Prüfung derselben. 
28. Eine Brückenwaage muß bei allen innerhalb ihrer Tragfähigkeit liegenden Belastungen 
hinreichend richtige Angaben zeigen, auf welche Stelle der Brücke die zu wägende Last auch
	        
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