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Der Eintrag solcher Straßburger Brückenwaagen im Einnahmeregister hat mit dem Zu-
satze „mit oberschaliger Lage der Brücke“ zu geschehen.
Hierbei wird bemerkt, daß überhaupt das Vorkommen einer Zweitheilung der vorderen
Aufhängung der Brücke bei Brückenwaagen, also die Unterstützung der Brücke in vier Punkten
nur gebilligt werden kann, und daß solche Waagen durchaus zulässig sind.
Constructionserforderuisse der Theile einer Straßburger
Brückenwaage.
27. Alle vorgenannten Bestandtheile müssen sorgfältig gearbeitet und in solchen Ab-
messungen ausgeführt sein, wie sie der größten Tragfähigkeit der Brückenwaage entsprechen,
ohne andererseits das Gewicht der beweglichen Theile unnöthig zu vermehren. Vornehmlich ist
darauf zu sehen, daß alle Verbindungen zwischen den beweglichen Theilen und deren feste
Unterstützungen mittelst gehärteter Schneiden und Pfannen so hergestellt sind, daß in den-
selben eine möglichst freie Drehbewegung ohne merkliche Reibung stattfinden kann, sowie daß
diese Theile nirgend eine Seitenreibung erleiden, wodurch Uebelstände herbeigeführt würden.
Am Waagbalken müssen, wie bei der gleicharmigen Waage, die drei Aufhängepunkte
mit dem Unterstützungspunkte des Balkens möglichst genau, jedenfalls aber doch sehr nahe in
einer geraden Linie liegen, welche Linie im Gleichgewichtsstande eine horizontale Lage hat.
Auch an dem Traghebel müssen die Schärfen der an ihm befestigten Stahlschneiden in einer
und derselben waagrechten Ebene liegen.
Außerdem ist darauf zu sehen, daß sowohl die beiden Stahlschneiden, auf welchen das
hintere Ende der Brücke ruht, als auch die beiden zur Unterstützung des Hebels dienenden
Schneiden jedesmal eine gerade Linie bilden, sowie daß jene Schneiden nach oben, diese
dagegen nach unten gekehrt sind.
Zuweilen begegnet man auch der umgekehrten Anordnung, so daß beispielsweise die
zum Auflager der Brücke dienenden Stahlschneiden an deren unterer Fläche, die zugehörenden
Pfannen dagegen auf den Schenkeln des Traghebels befestigt sind. Allein dieß ist eine fehler-
hafte, zu falschen Resultaten Anlaß gebende Construction, weshalb eine Brückenwaage, an
welcher dieselbe vorkommt, nicht gestempelt werden darf.
Richtigkeit der Straßburger Brückenwaage und Prüfung derselben.
28. Eine Brückenwaage muß bei allen innerhalb ihrer Tragfähigkeit liegenden Belastungen
hinreichend richtige Angaben zeigen, auf welche Stelle der Brücke die zu wägende Last auch