Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

M32. 505 
Ubbruc. 
Bekanntmachung. « 
Die höhere Lehranstalt zu Barmen-Wupperfeld ist als eine im Sinne des §. 90 
2 b. des ersten Theils der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 berechtigte 
Nealschule II. Ordnung anerkannt und als solche in die Kategorie derjenigen höheren Lehr- 
anstalten aufgenommen worden, bei welchen der einjährige erfolgreiche Besuch der ersten Classe 
zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
erforderlich ist. 
Berlin, den 19. Juni 1876. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck. 
  
Bekanntmachung, Namensänderung für das Revier Deisenhosen betr. 
Staatsministerium der Finanzen. 
Seine Majestät der König haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß für die 
Folge das Nevier Deisenhofen im Forstamte München „Sauerlach“ genannt werde. 
München, am 11. Juli 1876. 
v. Berr. 
Der General-Sccretär: 
v. Grieshammer, 
Ministerialrath.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.