Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

„M 33. 513 
4) der Gemeinde Außernbrünst und Genossen um Herstellung einer neuen Staatsstraße 
von Röhrenbach durch das Erlau= und Sotzbachthal nach Passan 
der Staatsregierung mit dem Ersuchen überwiesen worden, die nöthigen Erhebungen pflegen und 
je nach dem Ergebnisse in das nächste Budget entsprechende Staatszuschüsse einstellen zu wollen. 
Wir beauftragen Unser Staatsministerium des Innern, diese Anträge der sorgfältigsten 
Prüfung zu unterstellen und je nach dem Ergebnisse bei der nächsten Budgetaufstellung die ent- 
sprechende Fürsorge zu treffen. 
8. 16. 
Auf den von beiden Kammern des Landtages an Uns gebrachten Wunsch: 
„bei der nächsten Budgetaufstellung den Hauptetat für das Gestütswesen nach 
Maßgabe der Specialübersichten zu specialisiren“, 
beauftragen Wir Unser Staatsministerium des Innern, bei Ausstellung des Budgets für die 
Folge geeignete Rücksicht zu nehmen. 
§. 17. 
Wir beauftragen Unser Staatsministerium des Iunern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, 
der Bitte des Landtags entsprechend, dafür Sorge zu tragen, 
„daß die aus den Staatsmitteln gewährten Zuschüsse zur Verbesserung des Ein- 
kommens des Lehrpersonals an den Volksschulen und der Wittwen und Waisen des- 
selben in keinerlei Weise von einer Gemeinde an den bisherigen Bezügen der Bethei- 
ligten in Aufrechnung gebracht werden, und gegentheiligen Falls die für diese Zwecke 
aus Staatsmitteln geleisteten Beiträge den betreffenden Gemeinden zu entziehen.“ 
S. 18. 
Dem bezüglich der Herstellung eines Neubaues für die Akademie der bildenden Künste gefaßten 
Beschlusse beider Kammern: 
1) „Es seien 1714,788.4 für die XlllI. Finanzperiode zu willigen und intra linenm vorzu- 
tragen, ivtra lincam, weil die Position von 2·000,000 fl. schon vom letzten Landtage 
bewilligt wurde;" 
2) „es sei zu constatiren, daß die Staatsregierung den Bauplan ansführen müsse innerhalb 
der 2 Millionen, welche vom letzten Landtage zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt 
wurden. Die im Kostenvoranschlage angeführte Ueberschreitung von 47,503 fl. sei am 
Bau einzusparen und ist hienach nicht genehmigt;"“
	        
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