eseh und Verudnungscguat
für das
Königreich Bayern.
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München, den 26. August 1876.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 17. August 1876, die Stellung und Besoldung der Hauptlehrer
an den Präparandenschulen des Königreichs betr. — Königlich Allerhöchste Verordnung vom 17. August
1876, das Geblhren-Regulativ für die Mannschaft des Gendarmerie-Corps vom Oberwachtmeister abwärts betr. —
Bekauntmachung rom 21. August 1876, Aenderungen in der Landwehrbezirks-Einthcilung für das Deutsche
Reich betreffend. —
, die Stellung und Besoldung der Hauptlehrer an den
Königlich Allerböchste Verordnung
Präparandenschulen des Königreichs betreffend.
endwig l.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von BZayern, Franken und in Schwaben etoe. ete.
Wir sinden Uns allergnädigst bewogen, hinsichtlich der dienstlichen Stellung und der
Besoldung der Hauptlehrer an den Präparandenschulen des Königreiches zu verordnen,
was folgt:
8. 1.
Den Hauptlehrern an den Präparandenschulen des Königreiches werden die Rechte der
Staatsdiener eingeräumt.
8. 2.
Dieselben werden hinsichtlich ihres pragmatischen Gehaltes den Seminarlehrern an den
Schullehrerseminarien des Königreiches gleichgestellt.
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