Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

eseh und Verudnungscguat 
für das 
Königreich Bayern. 
„6 39 
München, den 26. August 1876. 
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 17. August 1876, die Stellung und Besoldung der Hauptlehrer 
an den Präparandenschulen des Königreichs betr. — Königlich Allerhöchste Verordnung vom 17. August 
1876, das Geblhren-Regulativ für die Mannschaft des Gendarmerie-Corps vom Oberwachtmeister abwärts betr. — 
Bekauntmachung rom 21. August 1876, Aenderungen in der Landwehrbezirks-Einthcilung für das Deutsche 
Reich betreffend. — 
, die Stellung und Besoldung der Hauptlehrer an den 
Königlich Allerböchste Verordnung 
Präparandenschulen des Königreichs betreffend. 
endwig l. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von BZayern, Franken und in Schwaben etoe. ete. 
Wir sinden Uns allergnädigst bewogen, hinsichtlich der dienstlichen Stellung und der 
Besoldung der Hauptlehrer an den Präparandenschulen des Königreiches zu verordnen, 
was folgt: 
8. 1. 
Den Hauptlehrern an den Präparandenschulen des Königreiches werden die Rechte der 
Staatsdiener eingeräumt. 
8. 2. 
Dieselben werden hinsichtlich ihres pragmatischen Gehaltes den Seminarlehrern an den 
Schullehrerseminarien des Königreiches gleichgestellt. 
95
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.