Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1876. 
Die Steuerprincipalsumme für den Regierungsbezirk der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1876 1°759,379. A, wovon ein Steuerprocent auf 17,593 J.79 
sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1876. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Anträge und Wünsche des Landrathes ertheilen Wir folgende 
Entschließungen: 
1. Wir genehmigen die vom Landrathe beantragte Erhöhung der Gehalte der Krei 
bediensteten nach dem Verhältnisse von 1 ¾ und 80/ für den Gulden. 
2. Nachdem durch das Budget und Finanzgesetz für die Xlll. Finanzperiode die Mittel 
zur Ausdehnung der Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen auf die 
ganze Dauer der Dienstesactivität desselben, sowie zur Erhöhung der Unterstützungsbeiträge 
für die Lehrerrelicten aus der Staatscasse zur Verfügung gestellt worden sind, haben Wir 
den Mehrbedarf für diese Zwecke in das Kreisbudget geeigneten Ortes einstellen lassen. 
3. Wir genehmigen, der Bitte des Landraths entsprechend, daß zur Deckung des Be- 
darfs für Schulhaus-Neubauten zu 34,300 JX der Betrag von 8575 X aus den Jahres- 
zinsen des Maximilians-Hülfs= und Getreide-Magazins-Fonds entnommen werde. 
4. Nach Antrag des Landrathes genehmigen Wir, daß zur Bildung höherer Pensions- 
lasten in dem gesetzlichen Kreisvereine für Unterstützung dienstunfähig gewordener Lehrer 
4900 JX in das Kreisbudget eingestellt, und die Eintritts= und Beitrittsgelder der Vereins- 
mitglieder der neuen Reichswährung angepaßt werden. 
5. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach die Remuneration des Verwalters des Pensions-
	        
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