Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

M 42. 617 
und Unterstützungsfonds für die dienstunfähigen Lehrer der Landwirthschafts= und Gewerb- 
schulen und ihrer Relicten auf 144 -X jährlich erhöht werden soll, ertheilen Wir Unsere 
Genehmigung. 
6. Deßgleichen genehmigen Wir die Beschlüsse, welche der Landrath hinsichtlich der spe- 
ciellen Verwendung der für Stipendien zum Besuche landwirthschaftlicher und technischer Unter- 
richts-Anstalten bewilligten Summen, sowie hinsichtlich der Verwendung etwaiger Erübrigungen 
an diesen Positionen und an den für den landwirthschaftlichen Wanderunterricht im Vorjahre 
bewilligten Mittel gefaßt hat. 
7. Den bezüglich der Kreis-Irrenanstalt Karthaus-Prüll von dem Landrathe gefaßten 
Beschlüssen ertheilen Wir, insoweit sie nicht durch besondere Entschließungen bereits ihre Er- 
ledigung gefunden haben, hiemit Unsere Genehmigung. 
8. Bezüglich der Frage der Errichtung eines dritten humanistischen Gymnasiums für 
den Kreis Oberpfalz und Regensburg hat Unser Staatsministerium des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten bereits die nöthigen Erhebungen durch die Kreisregierung 
eingeleitet. 
Wir beauftragen Unser genanntes Staatsministerium, die in dieser Beziehung gemachten 
Vorschläge mit Rücksicht auf die auch von dem Landrathe gestellte Bitte einer eingehenden Prüfung 
und Würdigung zu unterziehen, und behalten Uns hierüber Unsere Allerhöchste Entschließung 
bevor. 
Den vom Landrathe am Schlusse seiner Versammlung dargebrachten Ausdruck unver- 
brüchlicher Treue und Anhänglichkeit erwiedern Wir gerne mit der Versicherung Unserer 
Königlichen Huld und GEnade. 
Schloß Berg, den 1. September 1876. 
Lud wig. 
v. pfistermeister, Staaieratz. v. Dillis, Staaterath. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath Graf von Hundt. 
99°
	        
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