Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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9. Der Landrath hat beschlossen, dem Kreis-Cultur-Ingenieur Christian Hertel eine 
Theuerungszulage von 504 J zu bewilligen und demselben Pensions-Ansprüche nach Analogie 
der Staatsdienstespragmatik zu gewähren. 
Diesem Beschlusse ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
10. Wir genehmigen die Beschlüsse des Landraths bezüglich der Kreis-Irren-Anstalt, 
insbesondere hinsichtlich der Erhöhung des Gehaltes des II. Assistenz-Arztes, sowie in Bezug 
auf die Erhöhung und Festsetzung der Verpfleg-Geldansätze und der Kleider-Aversen für die 
Pfleglinge der Anstalt. 
11. Dem Antrage des Landraths auf Verwendung von 5,142-4 86 aus den 
Renten des Maximilians-Hilfs-Magazinsfonds zur Verstärkung der Kreis-Einnahmen und 
zur theilweisen Deckung der Kreis-Ausgaben haben Wir, jedoch ohne Consequenz für künftige 
Jahre, Unsere Genehmigung ertheilt und diesen Betrag in das Kreisbudget einstellen lassen. 
Indem Wir dem Landrathe von Niederbayern gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen 
Wir ihm gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und allseitigen Förderung 
der Kreisinteressen und versichern denselben Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
Schloß Berg, den 2. September 1876. 
Ludwig. 
v. Pfistermeister, Staatsrath. v. Dillis, Sinaterahh. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sceretär, 
Ministerialrath Graf v. Hundt.
	        
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