Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

K 45. 665 
Den übrigen vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irren= 
anstalten Irsee und Kaufbeuren gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir hiemit Unsere-Ge- 
nehmigung. 
14. Wir genehmigen gerne die von dem Landrathe beschlossene Erhöhung der Positionen 
für Gesundheit und Wohlthätigkeit, dann für Förderung des Feuerlöschwesens, sowie pie Be- 
schlüsse des Landrathes in Bezug auf den Uferschutz. 
15. Bei der Vertheilung der Staatsfondszuschüsse für die Herstellung und Unterhaltung 
der Districtsstraßen ist auf den Gesammtaufwand fü, Distrittsstraßen im Regierungsbezirke 
Schwaben und Neuburg, sowie auf die Leistungen desselben für Herstellung und umealean 
der Districtsstraßen unter gleichmäßiger Berücksichrigung der übrigen Regierungsbezirke schon 
bisher der entsprechende Bedacht genommen worden. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihnj ueuer- 
dings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner umsichtigen Geschäftsthätigkeit und seines 
opferwilligen Bestrebens, die Kreisinteressen zu fördern, und ertheilen ihm die wieperholte 
Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
Schloß Berg, den 2. September 1876. 
Ludwig. 
v. pfistermeister, Staaterath. V. Dillis, Staatsratb. 
Der General-Scceretär, 
Ministerialrath Graf von Hundt.
	        
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