Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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11. Dem vom Landrathe dem unterfränkischen Gartenbau-Vereine bewilligten Zuschusse 
von 300 Mark ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
12. Den Beschlüssen des Landrathes in Bezug auf die Verhältnisse der Kreis-Irren- 
anstalt Werneck, der Kreis-Entbindungsanstalt in Würzburg und der Kreisanstalt für Un- 
heilbare dortselbst haben Wir Unsere Genehmigung ertheilt. Wir verweisen in dieser 
Hinsicht auf die Entschließungen Unseres Staatsministeriums des Innern vom 25. und 
31. Januar, dann 29. Februar d. Is. Nr. 954, 1110 und 2276. 
V. 
Auf den von dem Landrathe gestellten Antrag bezüglich der Erbauung einer Bahnlinie 
Gelnhausen-Kissingen, eventuell Gelnhausen = Niederlauer-Neustadt, erwidern Wir, daß die 
Frage wegen Aufstellung eines den Bedürfnissen der Rhöngegend thunlichst entsprechenden 
Eisenbahnprojectes dermalen der technischen Würdigung unterliegt. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm neuer- 
dings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner Bereitwilligkeit in Förderung der Kreis- 
interessen und versichern denselben Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
Schloß Berg, den 3. September 1876. 
Lusdwig. 
v. Pfistermeister, Staaterah. v. Dillis, Staatsrahb. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath Graf v. Hundt.
	        
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