Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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8. Der Festsetzung der Regie-Aversen, Gebühren und Remnnerationen für Verwaltung 
der Brandversicherungsanstalt und Kreishilfscasse, welche der Landrath aus Anlaß der Ein- 
führung der Reichswährung beschlossen hat, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
9. Bezüglich des Antrages auf Erhöhung der vom Betrage der Brandschäden zu er- 
hebenden und zur Förderung des Feuerlöschwesens in den Gemeinden zu verwendenden Summe 
verweisen Wir auf §. 31 des Abschiedes für den Landtag des Königreichs Bayern vom 
29. Juli l. Is. 
10. So wenig Wir die gemeinnützige und wohlthätige Absicht verkennen, welche zur 
Gründung eines Dienstbotenstiftes für die Pfalz geführt hat, so vermögen Wir gleichwohl 
nicht, dem Antrage des Landraths, die pro 1875 sich ergebenden Zinsen des Maximilian= 
Getreidefonds dem plälzischen Dienstbotenstifte zuzuwenden, jetzt schon Unsere Genehmigung 
zu ertheilen. Wir müssen dieselbe Unserer näheren Erwägung nach Ergebniß der von 
Unserem Staatsministerium des Innern einzuleitenden Verhandlungen vorbehalten. 
11. Dem Beschlusse des Landraths, wornach die k. Regierung befugt sein soll, aus der 
zur Unterstützung dürftiger Hebammenschülerinnen bewilligten Summe im Nothfalle auch be- 
dürftige Hebammen zu unterstützen, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
12. Den vom Landrathe bei Festsetzung des Etats für die Kreisirrenanstalt Klingen- 
münster gefaßten Beschlüssen über Gewährung von Gehaltszulagen und Lohnerhöhungen an 
Beamte und Bedienstete dieser Kreisanstalt, sowie über außerordentliche Bauten und An- 
schaffungen ertheilen Wir gleichfalls Unsere Genehmigung. 
13. Auf den Antrag des Landraths, im Staatsbudget Vorsehung zu treffen, daß die 
Beendigung der Correction der Normallinie des Rheins bei Germersheim durchgeführt werden 
könne, erwidern Wir, daß die etatsmäßigen Mittel der laufenden Finanzperiode zunächst für 
die nach dem Staatsvertrage mit Baden herzustellenden nöthigeren Correctionsbauten zu ver- 
wenden sind, daß übrigens in Folge der Gefährdung eines Staatsgebäudes durch Unser 
Staatsministerium des Innern der Schutz des abbrüchigen Ufers beim Lingenfelder Altrhein 
auf Staatskosten bereits angeordnet wurde. 
14. Bezüglich der vom Landrathe beschlossenen Empfehlung der Herstellung einer Eisen- 
bahn von Zweibrücken über Hornbach nach Bitsch und der Lauterthalbahn verweisen Wir 
auf die jüngsten Verhandlungen des Landtages.
	        
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