Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Die Fortsetzung der Kuseler Bahn gegen Trier kann erst dann in Erwägung gezogen 
werden, wenn Aussicht auf Anschluß jenseits der Grenze „gegeben ist. 
15. Der vom Landrathe sämmtlichen Kreisbedlensteten bewilligten Umrechnung des 
Guldens ihrer Gehalte oder Bezüge in 1,80 .X ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, cröffnen Wir ihm neuer- 
dings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen, 
und ertheilen ihm die wiederholte Versicherung Unserer besonderen Königlichen Huld und 
Gnade. 
Schloß Berg, den 4. September 1876. 
Ludwig. 
V Pfistermeister, Staatsrath. V. Dillis, Staateratb. 
Der Gencral= ecretär, 
inisterialrath Graf von Huntbt.
	        
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