Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Dem Beschlusse des Landrathes, wodurch derselbe die Exrigenz für die Lateinschule zu 
Burghausen vom Kreisausgabenetat abgesetzt hat, können Wir unter diesen Umständen Unsere 
Genehmigung nicht ertheilen und haben Wir deßhalb die Exigenz für diese Lateinschule in 
das Kreisbudget wieder einstellen lassen. 
10. Dem Beschlusse des Landrathes hinsichtlich der Verlängerung des zwischen der Kreis- 
gewerbschule in München und dem Stadtmagistrate München bestehenden Miethvertrages er- 
theilen Wir die Genehmigung. 
11. Die Bitte des Landrathes, mit der Reorganisation der Gewerb= und Fortbil- 
dungsschulen, auch ein Gehaltsregulativ für die Lehrer der Fortbildungsschulen ausarbeiten 
und dem Landrathe in Vorlage bringen zu lassen, werden Wir seiner Zeit in sorgfältige 
Erwägung ziehen. 
12. Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, wonach die zur Errichtung eines 
Elementarcurses an der Kreisackerbauschule in Schleißheim pro 1876 erforderliche Summe 
zu 700 JMX gegebenen Falls dem angesammelten Capitale dieser Anstalt entnommen werden soll. 
13. Ebenso ertheilen Wir dem Antrage des Landrathes, dem Director der Frauen- 
arbeitsschule in München, Kriegbaum, den Eintritt in den Pensionsverein für technische 
Lehrer und zwar in der Scala der Gewerbschullehrer zu bewilligen, Unsere Genehmigung. 
14. Nachdem der Landrath auch bei seinem diesmaligen Zusammentritte zur Hebung 
des Unterrichts= und Erziehungswesens des Kreises durch Willigung reichlicher Mittel mit- 
gewirkt und in consequenter Fürsorge für dieses wichtige Gebiet der Verwaltung sein ver- 
dienstliches sechsjähriges Wirken abgeschlossen hat, so nehmen Wir gerne Veranlassung, dem- 
selben hiefür Unsere volle Anerkennung auszusprechen. 
15. Die Verwendung der vom Landrathe zur Prämiirung von Privatbeschälhengsten 
bestimmten Summe von 13,714 4X 29 J haben Wir bereits genehmigt. 
Was die Bitte des Landrathes um verhältnißmäßige Erhöhung des Gesammtbetrages 
der für oberbayerische Privatbeschälhengste zur Vertheilung gelangenden Landgestütspreise be- 
trifft, so beauftragen Wir Unser Staatsministerium des Innern, Abtheilung für Landwirth- 
schaft, Gewerbe und Handel, derselben die sorgfäktigste Erwägung und gegebenen Falls jede 
thunliche Berücksichtigung zuwenden zu lassen. # 
16. Wir haben von den Beschlüssen des Landrathes, wonach derselbe für Obstbaum- 
pflege 342 MA 86 J0, für die Correction der Amper und die Einleitung der Windach in
	        
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