Drucksachen.
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werden. Einzelne Formulare werden ohne besondere Vergütung lediglich gegen
Entrichtung des Werthes der darauf befindlichen Francostempel abgegeben.
IX Aauf Verlangen werden jedoch Formulare ohne Francostempel gegen
Ersatz der Kosten und zwar jene zu einfachen Postkarten um den Preis von
5 Pfennig für je 10 Stück und jene zu Postkarten mit vorausbezahlter Rück-
antwort um den Preis von 10 Pfennig für je 10 Stück verabfolgt.
X Unbrauchbar gewordene gestempelte Postkarten werden gegen Vergütung
von 1 Pfennig pro Stück umgetauscht.
XI Formulare, welche nicht von der Post bezogen werden, müssen in Größe
und Stärke des Papiers mit den von der Post gelieferten übereinstimmen, und
auf der Vorderseite mit der Bezeichnung „Postkarte" versehen sein.
XII Ueber die Verwendung von Postkarten als Formulare zu Drucksachen
vergl. §. 12.
g. 12.
1 Für Sendungen von Drucksachen, welche
a) offen, d. i. so beschaffen sind, daß der Inhalt leicht erkennbar ge-
lassen ist,
b) außer den besonders Agelassenen handschriftlichen Zusätzen nichts Ge-
schriebenes enthalten und
IP) bei der Aufgabe frankirt werden,
beträgt die Taxe sowohl im innern Verkehre von Bayern als auch im Verkehre
mit den in H. 2 lit. a bezeichneten Postgebieten ohne Unterschied der Entfernung
vom Aufgabeorte bis zum Bestimmungsorte
bis 50 Gramm einschließlich 3 Pfennig
über 50— 250 „ ,, 10,,
» 250— 500 ilri 7 20 »
„ 500—1000 „ „ 30 „
II Für die im Aufgabeorte oder in dem dazu gehörigen Landpost#ezirke zu
bestellenden Drucksachen beträgt die Tare
bis 50 Gramm einschließlich 3 Pfennig
über 50— 250 „ „ 5 „
10