Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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treten haben, daß der Arbeitsunterricht dieser Mädchen auf die ihrem Geschlechte angemessenen 
und zu ihrem dereinstigen Fortkommen im bürgerlichen Leben geeigneten Beschäftigungen sich 
zu erstrecken habe. 
Wir beauftragen hienach Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen- und 
Schulangelegenheiten, die zum Vollzuge dieser Unserer Allerhöchsten Anordnung weiter 
erforderlichen Verfügungen zu treffen. 
München, den 31. October 1876. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Serretär, 
Ministerialrath von Bezold. 
  
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen für den einjährig-freiwilligen Dienst 
berechtigten Lehranstalten betreffend. 
Staatsministerium des Innern und Kriegsministerium. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 12. d. Mts. (Gesetz= und Verordnungs-Blatt 
Seite 781) wird nachstehend Abdruck eines Ausschreibens des Reichskanzleramts vom 
10. ds. Mts. veröffentlicht, welches im Central-Blatte für das Deutsche Reich Seite 528 
enthalten ist. 
München, den 29. October 1876. 
v. Pfenfer. v. Maillinger. 
Der General-Secretär: 
Graf von Hundt, Ministerialrath.
	        
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