Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

b51t. 829 
Bekanntmachung. 
Den nachstehend verzeichneten Lehranstalten ist provisorisch gestattet worden, gültige 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
auszustellen: 
1) der Realschule zu Barr in Elsaß-Lothringen hinsichtlich derjenigen ihrer Schüler, 
welche der obersten Classe mindestens ein Jahr angehört und eine in Gegenwart 
eines Regierungs-Commissars abgehaltene Entlassungsprüfung wohl bestanden haben; 
2) der Landwirthschaftsschule zu Flensburg hinsichtlich derjenigen ihrer Schüler, 
welche eine auf Grund der Prüfungsordnung vom 10. August 1875 in Gegen- 
wart eines Regierungs-Commissars abgehaltene Entlassungsprüfung wohl be- 
standen haben. 
Berlin, den 10. October 1876. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck. 
  
  
  
  
IIosdienst-Nachrichten- bewogen gefunden, den k. Hofstabsarzt und 
Medicinalrath, Dr. Joseph Wolfsteiner, 
Seine Majestät der König haben seinem allerunterthänigsten Ansuchen entspre- 
Sich unter'm 31. October l. Is. allergnädigst chend, vom 1. November ds. Is. angefangen, 
bewogen gefunden, den k. Kammerjunker und wegen nachgewiesener Krankheit und dadurch 
Bezirksamtsassessor Carl Freiherrn von Brück bedingter Functionsunfähigkeit für immer in 
auf sein allerunterthänigstes Ansuchen zu Aller= den Ruhestaud zu versetzen und 
höchst-Ihrem Kämmerer zu ernennen. durch Allerhöchstes Handbillet vom gleichen 
Seine Majestät der König haben Tage dem k. Hofstabsarzte Dr. Wilhelm 
Sich mit Allerhöchstem Signate, dd. Vor= Brattler den Titel eines k. Medieinalrathes 
derriß den 29. October ds. Is. allergnädigst kostenfrei zu verleihen.
	        
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