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Beilage L zum Gesetz- und Verordnungsblatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1876.*)
Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Koͤnigreichs vom 20. December 1875 in Sachen der
Gemeinde Er lenstegen gegen Conrad Hirschmann, ehemaligen Bürgermeister von dort, wegen
Rechnungsstellung, hier den verneinenden Compekenzconflict zwischen dem k. Bezirksamte Nünnberg
und dem k. Bezirksgerickte Nürnberg betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern
erkennt der oberste Gerichtshof des Königreichs in Sachen der Gemeinde Erlenstegen
gegen Conrad Hirschmann, ehemaligen Bürgermeister von dort, wegen Rechnungsstellung,
hier den verneinenden Competenzconflict zwischen dem k. Bezirksamte Nürnberg und dem
k. Bezirksgerichte Nürnberg betreffend, zu Recht:
daß ein verneinender Competenzconflict zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden
nicht gegeben sei.
Gründe.
Für die Gemeinde Erlenstegen wurde von der Kriegslastenausgleichungs-Commission
die Entschädigungssumme für Leistungen an feindliche Truppen während des Jahres 1866 auf
3910 fl. 42 kr. festgesetzt und der Gemeindevorsteher Conrad Hirschmann von dem k.
Bezirksamte Nürnberg zur Ausbezahlung der ihm behändigten Beträge an die Empfangs-
berechtigten mit dem Beifügen beauftragt, daß er eine von allen Gemeind ltungsgliedern
unterzeichnete und mit dem Gemeindesiegel versehene Quittung vorzulegen und daß als Anhalts-
punkte bei der Vertheilung an die einzelnen Empfangsberechtigten die Festsetzung der Vergütung
1) für volle Tagesverpflegung eines Mannes mit Quartier auf 48 kr. und
2) für eine vom Quartierträger abgegebene Fourageportion auf 33 ¼ kr.
zu dienen habe.
Der Gemeindevorsteher Hirschmann bethätigte auch in einer alsbald anberaumten
Gemeindeversammlung die Ausbezahlung dieser Gelder, welche in die Gemeinderechnung pro“
1. October 1866 bis letzten December 1867 mit 3910 fl. 42 kr. 2 dl. in Einnahme und mit
3410 fl. 42½ kr. als an die Quartierträger und an Schwab von Platnersberg für Haber
und Heu und andere liquidirte Leistungen, dann mit 500 fl. Capital als an die Wittwe
Bleisteiner bezahlt in Ausgabe vorgetragen wurden.
Dieser Ausgabe ist als Beleg eine Exklärung des Gemeindevorstehers Hirschmann,
6%% Beilage I— III ausgegeben zu München den 23. Fedruar 1876.