Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

Gesrh und Herorduuugs·Bluh 
für das 
Königreich Vayern. 
. 13. 
München, den 7. April 1877. 
Inhalt: 
Abschied für den Landrath von Niederbayern über dessen Verbandlungen in den Sitzungen vom 4. bis 16. De- 
cember 1876. — Staatsdienst = Nachrichlen. — Ordensverleihung. — Kniglich Allerböchste Genebmigun= 
zur Annahme einer fremden Decoration. — Schweizerisches Consulat für das Königreich Bayern diesseits des 
Rheins in München. 
Abschied für den Landrath von Niederbauern über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
4 bis 16. Decemver 1876. 
Cudwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein, 
VHerzog von Bayern, Franken und in Ichwaben ete. ete. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Niederbayern in seinen Sitzungen 
vom 4. bis 16. December 1876 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
I. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1875. 
Die gemäß Art. 15 lit. b unde des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land- 
rathe vorgelegten Rechnungen über die Rreisfonos und Kreisanstalten für das Jahr 1875 
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