Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
zugleich Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner thätigen Förderung der Kreisinteressen 
und erwidern die Uns kundgegebenen Gesinnungen treuer Anhänglichkeit mit der Versicherung 
Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 26. März 1877. 
Lud wig. 
Dr. v. Lutz. v. Pfeuser. v. Berr. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath von Schlereth.
	        
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