Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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practikanten, welche während der Sommermonate in die Schulen bewährter Lehrer gewiesen 
werden, ertheilen Wir übrigens Unsere Genehmigung. 
7. Dem zu Gunsten des Fonds der isolirten Lateinschule zu Oettingen vom Landrathe 
gefaßten Beschlusse wegen ungemindeter Fortleistung des bisherigen firxirten Kreisfonds-Bei- 
trages zur. Exigenz dieser Lateinschule ertheilen Wir Unsere Allerhöchste Genehmigung und 
haben Wir diesen Zuschuß mit dem Betrage von 1629 „ unter die Kreis-Ausgaben ein- 
stellen lassen. 
8. Zur Förderung der gewerblichen Jortbildungsschulen hat der Landrath für das 
Jahr 1877 den Betrag von 14000 .X unter der Bedingung bewilligt, daß hiemit die so- 
genannten Tagesfortbildungsschulen und jene Abendfortbildungsschulen, in welchen auf Grund 
der einschlägigen reichsgesetzlichen Bestimmungen der obligatorische Unterricht eingeführt ist, 
und zwar bis zur Hälfte der Baarleistungen der betheiligten Gemeinden unterstützt werden. 
Diesem Beschlusse ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Deßgleichen genehmigen Wir, dem Landrathsbeschlusse entsprechend, daß jenen Haupt- 
lehrern an den Tagesfortbildungsschulen, welche die Realienlehramtsprüfung für technische 
Unterrichtsanstalten oder die Anstellungsprüfung als Volksschullehrer bestanden haben, sowie 
den geprüften Zeichenlehrern an diesen Fortbildungsschulen für den Fall unverschuldeter 
Dienstunfähigkeit oder des Ablebens die gleiche Behandlung, wie den pragmatisch Bediensteten, 
zugesichert werde und die auf Grund solcher Zusicherung etwa anfallenden Pensionen und 
Snustentationen dem Kreispensionsfonde für Gewerbschullehrer und Studienlehrer an isolirten 
unvollständigen Lateinschulen entnommen werden, wogegen diesem Fonde die zu erhebenden 
Anstellungstaren und Wittwen= und Waisenfondsbeiträge zuzufallen haben. 
Dabei zollen Wir dem Landrathe für sein lebhastes Interesse an der Förderung der 
Fortbildungsschulen gerne Unsere Anerkennung. 
9. Die vom Landrathe für Stipendien bewilligten Summen haben Wir unter die 
Rreisausgaben einstellen lassen und beauftragen Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, 
von Schwaben und Neuburg, bei Verleihung derselben auf die vom Landrathe beigefügten 
Bestimmungen entsprechende Rücksicht zu nehmen. 
10. Für die beabsichtigte Umwandlung der bestehenden Gewerbschulen in sechsllassige 
Realschulen hat der Landrath unter prinzipieller Billigung des ihm mitgetheilten Organi- 
sations-Projects vorerst für das Jahr 1877 einen Aversalbetrag von 2000 .X bewilligt.
	        
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