Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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Abdrücke. 
Bekauntmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 2. October v. Is. (Seite 516) wird in der 
Anlage ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach 
§. 90 Theil 1. der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung gül- 
tiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Berlin, den 22. März 1877. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Ec. 
Nachtrag s-Verzeich n iß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftüche Be- 
fähigung für den etnjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind 
A. Lehranstallen, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Hesuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wiseenschaftlichen Befähigung genögt. 
a Gymnassen. 
I. Königreich Preußen. Verzeichniß rei . Jam 1876 — S. 41 
Previnz Brandenburg. — unter B. a. I. 
Das Aerahssche Gymnasium zuB erlin. I II. Elsaß-Lothringen. 
Provin ; Posen. I Das Gymnastum zu Saarburg Ghhber Progym- 
Das Eymnash zu Nakel (bisher Progymnasium, nasium, ebenda unter B. a. VI.) 
b. Realschulen fo r Ordnung. 
I. Königreich Sachsen. III. Elsaß. vobringen. 
in verbundene Real- 
gymnasium (bisher ralwdo lassen des des Lyzeums zu 
) 
Die Realschule zu Zittau, einschließlich der Han- 6 Das mit dem Lyzeum 
Mer. ebenda unter A. b 
dileegheiluns der Anstalt (ebenda unter A. b. 
II. Großberzogthum Hessen. 
Die Realschule I. Ordnung zu Mannz. 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Hesuch der ersten Klaße nöthis itt. 
a. Progymnafslen. 
I. Königreich Preußen. Provinz Schlesien. 
Provinz Brandenburg. Das Progymna u Kreuzb bisher hö 
Das Progymnasium zu Fürstenwalde (biebr boͤhere Gälbroseht sin z aenter v88 - 5r P 
Bürgerschule, ebenda unter C. a. an.
	        
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