M 18. 181
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 27. November v. Js.
(Central-Blatt Seite 622) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß den Gym-
nasien zu Saargemünd, Weißenburg und Zabern in Elsaß-Lothringen (Verzeichniß
vom 19. Januar v. Is., Seite 41, unter A. a. XXVI. 6, 9, 10) gestattet worden ist,
gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär-
dienst auch ihren von der Theilnahme am Unterricht in der griechischen Sprache dispensirten
Schülern zu ertheilen, insofern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunter-
richt regelmäßig theilgenommen und entweder die Sekunda absolvirt oder nach mindestens
einjährigem Besuch derselben auf Grund einer besonderen Prüfung ein Zeugniß des Lehrer-
kollegiums über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
Berlin, den 22. März 1877.
Das Reichskanzler-Amt.
Est.
Bekanntmachung, Aenderungen in der Landwehrbezirks-Cintheilung für das Deutsche Reich betr.
Staatsministerium des Innern und Kriegsministerium.
Im Auschlusse an die Bekanntmachung vom 28. Juli 1876 (Ges.= und Verordn.-Bl.
S. 520) wird in Folge Ausschreibens des Reichskanzleramts vom 23. März 1877 (Centr.
Bl. f. d. Deutsche Reich S. 169) die dem §. 1 des ersten Theils der Wehrordnung für
das Königreich Bayern vom 21. November 1875 als Anlage 1 beigefügte Landwehr-
be zir kseintheilung (Beil. zu Nr. 63 des Ges.= u. Ver.-Blattes S. 113 mit 137) gemäß
der Bestimmung im 8. 1 Ziff. 6 am angeführten Orte auf Seite 118 und 124 an den
einschlägigen Stellen berichtigt, wie folgt:
35