Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

K 19. 186 
Ebenso genehmigen Wir, daß statt des proponirten Bedarfs für 2 Freiplätze in der 
höheren weiblichen Bildungsanstalt zu Aschaffenburg der Betrag von 400 für Stipendien 
an unbemittelte Schulpräparandinnen dieser Anstalt in das Kreisbudget eingestellt werde. 
5) Wir genehmigen die vom Landrathe beschlossene Gewährung einer einmaligen Un- 
terstützung von 114 J/¾ für das Blindeninstitut in Nürnberg zur Anschaffung von Musik- 
instrumenten. 
6) Den Beschlüssen des Landrathes in Betreff der Regulirung der Gehaltsverhältnisse 
des Kreisschulinspektors für Mittelfranken haben Wir bereits unter'm 25. Februar l. Js. 
Unsere Genchmigung ertheilt und verweisen Wir in dieser Beziehung auf die Entschließ- 
ung Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 
2. März l. Is. Nr. 2650. 
7) Der Landrath hat zu der beabsichtigten Umwandlung der Gewerbschulen in sechs- 
klassige Realschulen unter principieller Billigung des ihm mitgetheilten Organisationsprojektes 
die für das Jahr 1877 postulirten Mittel sowohl für die Kreisgewerbschule zu Nürnberg 
als auch für die übrigen im Kreise bestehenden Gewerbschulen bewilligt. 
Indem Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, drücken Wir dem 
Landrathe von Mittelfranken für seine opferwillige Mitwirkung zur durchgreifenden Ver- 
besserung der bezeichneten Anstalten gerne die wohlverdiente Anerkennung aus und beauftragen 
Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, die erforder- 
lichen weiteren Vorbereitungen zur Einführung der beabsichtigten Gewerbschulorganisation 
unter thunlichster Bedachtnahme auf die hiezu vom Landrathe geäußerten Wünsche zu treffen. 
8) Dem Beschlusse des Landrathes, wonach der Kostenaufwand für die Herstellung einer 
eigenen Küche für den Vorstand der Kreislandwirthschaftsschule in Lichtenhof im Betrage 
von 485 A und der Bedarf für die Herstellung von Wohnungsräumen für den an dieser 
Anstalt aufzustellenden Haus= und Speisemeister im Maximalbetrage von 300 -4 aus dem 
Anstaltsbaufonde bestritten werden soll, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
9) Ebenso genehmigen Wir dem Beschlusse des Landrathes entsprechend, daß zur Aus- 
führung der erforderlichen baulichen Aenderungen an den Gebäuden der Kreisackerbauschule 
zu Triesdorf ein Betrag von 14,000 /“ aus den admassirten Fonds dieser Anstalt ver- 
wendet werde. 
10) Oen Beschlüssen des Landrathes in Betreff der Regulirung der Gehaltsverhältnisse 
des Kreisculturingenieurs für Mittelfranken und der Beamten der Kreisirrenanstalt Crlangen 
36 2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.