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Festgeschter
Cap. S. Vortraz. Betrag
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Uebertrag 107755 89
III. b) zur Aufbesserung des Einkommens des gesammten r .
personals in der bisherigen Weise. .. 129960 —
) zur Gewährung einer Zulage von je 90 M an alle Ver-
weser und weltlichen Lehrerinnen, sowie an alle Schulgehilfen
aus Centralfonds . . . . 23040 —
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den
in Art. III. Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850 -K,
der Schulverweser auf 680 .X aus Kreisfonds 53200 —
e) zur Aufbesserung des Minimaleinkommens der Lehrer in "
den in Art. III. Zisser 2 des Schuldotationsgesetzes be- ;
zeichneten Gemeinden auf 1000 . M aus Kreisfonds 13000 —
1 t) zur Erhöhung der Schulgehilfengehalte, vielmehr der Na-
turalverpflegungsaverse mit je 108 M. 16115 —
DLKitl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen
in Quinquennien zu 90 J/#4 für die wirklichen Schullehrer und
zu 45 /X für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen307595 —
" Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 11700—
Titl. 5. Besondere Remunerationen und Unterstütz-
i ungen für das active Lehrerpersonal 4500 —
Titl. 6. Allgemeine Beiträge an Schulcassen.
Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondscasse in Ansbach 3430 —
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Latus
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