Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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b) dicht schließende, mit eingeriebenen Glasstöpseln versehene Gläser für die flüchtigen 
Substanzen und 
I) gut schließende Gefäße (Blechbüchsen) oder aus geruchlosem Holze verfertigte Büchsen 
und Schubladen für die trockenen, sich nicht verflüchtigenden Arzneien. 
10. In jeder Apotheke soll sich in der Officin oder in deren unmittelbaren Nähe ein 
tragbarer, mittels Petroleum oder Weingeist oder Gas heizbarer Dampfkoch -Apparat zur 
Anfertigung der Abkochungen und Aufgüsse befinden. 
8. 5. 
Das Laboratorium muß seinem Zwecke und der Frequenz der Apotheke entsprechend 
hell und geräumig, leicht zu reinigen, mit feuerfestem Fußboden, gehöriger Ventilation und 
wo möglich mit laufendem Wasser versehen sein. 
In demselben oder in benachbarten hiezu geeigneten Räumen müssen sich befinden: ein 
passender Arbeitstisch, ein Dampfkochapparat mit wenigstens je einem Gefäße aus Zinn, 
Porzellan, Kupfer und Eisen; dann eine Destillirblase mit Helm und Kühlrohr aus Zinn, 
ferner einige Retorten, Kolben und Vorlagen von Glas, einige Schmelztiegel, sowie die 
nöthigen Vorrichtungen zum Pulvern, Sieben, Seihen und Filtriren; eine Presse mit Preß- 
schalen oder Preßplatten aus Holz, Messing und Eisen oder Zinn; ein Thermometer; ferner 
Aräometer für schwerere und leichtere Flüßigkeiten als Wasser, oder andere zur Bestimmung 
des specifischen Gewichtes gleich gut brauchbare Instrumente. 
S. 6. 
Der Wasserkeller muß in einem von dem Haushaltungskeller abgesonderten, nicht 
über 12 Grad Röaumur warmen, durch Ventilation gehörig lüftbaren Raume die erforder- 
liche Anzahl gläserner oder steinerner Gefäße zur Aufbewahrung der verschiedenen Sorten de- 
stilltrter Wasser, Essige, Weine, Weingeist, Aether, ätherischer und fetter Oele, Tincturen, 
Mineralwasser, Mineralsäuren, Kampher, Phosphor, Salben u. dgl. nebst den dazu gehörigen 
festen Gestellen enthalten. " 
Der Phosphor ist unter Wasser in einem Blech= oder Glasgefäße aufzubewahren, welches 
noch in ein zweites gut schließendes Gefäß aus Blech gestellt werden muß. 
Bei Apotheken mit geringerem Absatze können kühl gehaltene, wo möglich in einem 
nördlich gelegenen Gemache angebrachte Schränke oder Wandvertiefungen die Stelle des 
Wasserkellers im Nothfalle ersetzen.
	        
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