Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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Geometrie im Wintersemester 3 Stunden wöchentlich, im Sommersemester 1 Stunde. 
Elemente der ebenen Trigonometrie und geometrisch-algebraische Aufgaben aus dem 
bisher behandelten Gesammtgebiet. 
Darstellende Geometrie. 2 Stunden wöchentlich. 
Wiederholung der Sätze über Lage und Stellung der Geraden und Ebenen. 
Elemente der darstellenden Geometrie des Punktes, der Geraden und der Ebene mit 
Anwendungen auf Schnitte der Prismen und Pyramiden durch Ebenen. Zahlreiche graphische 
Uebungen. 
§. 12. 
Naturbeschreibung. 
Beim naturgeschichtlichen Unterrichte ist allenthalben weniger auf Umfang, als auf feste 
Grundlegung Rücksicht zu nehmen. Der Unterricht muß vorzugsweise auf Anschauung be- 
ruhen und soll durch Naturalien, gute Wandtafeln, Modelle 2c. 2c. unterstützt werden Dabei 
ist ein kurzer Leitfaden zu Grunde zu legen. Auf eine trockene Nomenclatur darf sich der 
Unterricht nicht beschränken. Mit dem Unterricht sind Ercursionen zur Vermittlung einer 
Kenntniß der localen Faung und Flora zu verbinden. 
Der Lehrstoff vertheilt sich auf die einzelnen Curse wie folgt: 
II. Curs. 3 Wochenstunden. 
Im Wintersemester: Zoologie. « 
Unterschied zwischen organischen und unorganischen Körpern. Thier und Pflanze. Die 
Hauptabtheilungen und Classen des Thierreichs, vertreten durch Repräsentanten unserer Fauna. 
Wirbellose Thiere. 
Im Sommersemester: Botanik. 
Aeußere und innere Organe der Pflanzen; ihre Vedeutung für das Leben derselben; 
Demonstrationen an Abbildungen und natürlichen Pflanzen; besondere Hervorhebung der nütz- 
lichen und schädlichen Pflanzen. 
III. Curs. 3 Stunden wöchentlich. 
Im Wintersemester: Zoologie. 
Bau, Leben und Pflege des menschlichen Körpers. Die Wirbelthiere. Charakteristik 
der Fauna verschiedener Länder.
	        
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