Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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5) Die vom Landrathe der Pfalz auch bei seiner letzten Versammlung beantragte Ueber- 
nahme der Ausgaben für die mit Gymnasialclassen verbundenen Lateinschulen zu Naiserslautern 
und Landau auf Staatsfonds erscheint durch die künftige Gestaltung des Staatsbudgets bedingt. 
Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiren wird bei 
Aufstellung der Bedarfsvoranschläge für die XIV. Finanzperiode in Erwägung ziehen, ob 
mit Rücksicht auf die sämmtlichen aus Centralfonds zu bestreitenden Bedürfnisse für Erziehung 
und Unterricht die Möglichkeit gegeben ist, in dieser Beziehung ein Postulat an die Kammern 
des Landtags zu bringen. 
6) Dem Beschlusse des Landraths entsprechend, genehmigen Wir, daß die Pensionen 
und Unterhaltsbeiträge der Relicten der Gewerbschullehrer und Studienlehrer an den isolirten 
Lateinschulen in gleicher Weise, wie die Pensionen und Unterhaltsbeiträge der Staatsdiener- 
relicten gemäß §. 18 Ziffer 1—3 des Finanzgesetzes vom 29. Juli 1876 behandelt werden. 
7) Den Beschlüssen des Landraths hinsichtlich der Errichtung eines dritten Curses an 
der Kreisbaugewerkschule in Kaiserslautern ertheilen Wir unter wohlgefälliger Anerkennung 
des hiedurch wiederholt kundgegebenen Interesses an der Förderung des Unterrichtswesens 
Unsere Genehmigung und haben Wir die bewilligten Positionen in das reisausgabenbudget 
einstellen lassen. 
Hinsichtlich der vom Landrathe beantragten Ernennung des Lehramtsverwesers Spatz 
zum wirklichen Lehrer jener Anstalt verweisen Wir auf Unsere Entschließung vom 31. Januar 
d. Is. 
8) Mit besonderer Befriedigung haben Wir die Bereitwilligkeit wahrgenommen, mit 
welcher der Landrath der Pfalz die erforderlichen Mittel für die Umbildung der Kreisgewerb- 
schule zu Kaiserslautern und der übrigen im Kreise bestehenden Gewerbschulen in sechsclassige 
Realschulen bewilligt hat. 
Indem Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, drücken Wir dem 
Landrathe wegen seiner opferwilligen Mitwirkung zur durchgreifenden Verbesserung der be- 
zeichneten Anstalten die wohlverdiente Anerkennung aus, und beauftragen Unser Staais- 
ministertum des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, die erforderlichen weiteren 
Vorbereitungen für die Einführung der in Aussicht genommenen Gewerbschulorganisation zu 
treffen. 
9) Die wiederholte Bitte des Landraths, den pfälzischen Kreis von dem seitherigen 
Beitrage an die Industrieschule in Kaiserslautern zu entlasten, und den Betrag des letzteren 
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