Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und Gnade 
gewogen. 
Schloß Berg, den 10. Juli 1877. 
Ludwig. 
u. Pfretzschner. Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. Dr. v. Fänstle. v. Berr. v. Maillinger. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generaksecretär, 
Ministerialrath von Schlereth. 
An die Kammer der Reichsräthe und die 
Kammer der Abgeordneten ergangen. 
  
Bekanntmachung, den Aufruf und die Einziehung der Einhundertmarknoten der bayerischen 
Hypotheken= und Wechselbank betr. 
Staatsministerium des Innern, Abtheilung für Landwirthschaft, Gewerbe 
und Handel und Staatsministerium der Finanzen. 
Nachdem laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juni l. Is. (Reichsgesetzblatt 
S. 527) der Bundesrath den Aufruf und die Einziehung der mit der Firma der bayerischen 
Hypotheken= und Wechselbank umlaufenden, das Datum 1. Juli 1874 tragenden (grünen) 
Einhundertmarknoten angeordnet hat, wird die hierüber von der bayerischen Hypotheken= und 
Wechselbank und der bayerischen Notenbank erlassene Bekanntmachung vom 1. I. Mts. nach- 
stehend zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
München, den 9. Juli 1877. 
v. Pfeufer. v. Berr. 
Der Generalsecretär, 
Ministerialrath von Schlereth.
	        
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