Gesetund Herurduuiugs·Blulf
für das
Königreich Vayern.
W 30.
München, den 18. Juli 1877.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 11. Juli 1877, den Vermögensstand des Militär-Wittwen- und Waisen-, dann des Invaliden-
und des milden Stistungs Fonds für das Jahr 1875 betreffend. — Uebertragung aus der Adelsclasse in die
Ritterclasse. — Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen. —
Königlich Allerhöchste Anerkennung.
Bekanntmachung, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-, dann des Inviliden=
und des milden Stiftungs-Fonds für das Jahr 1875 betreffend.
Seine Majestät der König haben, nachdem im versammelten Staatsrathe über
den Bermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-, dann des Invaliden= und des
milden Stiftungs-Fondes für das Jahr 1875 Vortrag erstattet wurde, inhaltlich allerhöchster
Entschließung vom 4. Juli 1877 die Ermächtigung zu ertheilen geruht, daß die Resultate
des Vermögensstandes der genannten Fonds durch das Gesetz= und Verordnungsblatt zur
öffentlichen Kenntniß gebracht werden. «
München, den 11. Juli 1877.
Kriegs-Ministerium.
v. Maillinger.
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