Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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XIV. In der Steuergemeinde Pietzing, k. Stadt= und Landgericht 
· 
Rosenheim. 
Im Pietzinger= oder Fehlbach; Plan-Nr. 2320 der Flur Obermühle; Plan-Nr. 
2177 der Flur Achersdorf; Plan-Nr. 2311 der Flur Erlachmühle und Plan- 
Nr. 126 der Flur Pietzing — vom Eintritt in die Gemeinde bei der Obermühle 
in Plan-Nr. 2319 bis zum Einfall in den Simsee bei Plan-Nr. 151; 
in der Thalkirchner Achen: Plan-Nr. 1622 der Flur Anisag; Plan-Nr. 1499 
der Flur Riedering; Plan-Ne 1413 der Flur Hletzing; Plan-Nr. 969 der 
Flur Oberachthal und Plan-Nr. 818 der Flur Irnkam — vom Eilntritt in die 
Gemeinde Pietzing bei der Wiese Plan-Nr. 1660 bis zum Austritt aus derselben 
unterhalb der Achthalmühle bei Plan-Nr. 1039; 
im Grasbach Plan-Nr 961 der Flur Oberachthal und Plan-Nr. 899 der Flur 
Irnkam — von seinem Entstehen bei Plan-Nr. 964 in der Flur Oberachthal 
bis zu seiner Vereinigung mit der Thalkuchnerachen bei Plan-Nr. 901. 
C. Mobilien. 
Die bei dem Tode des Fideicommißerrichters in seinem Nachlasse vorhandenen in den 
oben sub A genaunten Besitzungen mit Ausnahme des Hauses S. Nr. 1002 in Nürnberg 
befindlichen Mobilien, als Möbel, Silberzeug, Tafelservice, Gemälde, Kunstgegenstände, Bücher 
und Karten. Diese Mobilien sind seinerzeit vom Fideicommißfolger und zwei Zeugen in 
einem Privatinventare zu verzeichnen und hienach zur Anzeige und Schätzung zu bringen. 
§2. 
Casten des Fideicommisses. 
Auf dem Fideicommißvermögen ruhen außer 2 Bodenzinscapitalien zur Ablösungscassa 
des Staates zu 100 fl. und 62 fl. 37 kr. 3 hl. folgende aus dessen Renten zu entrich- 
tende Lasten: 
b. 
5 fl. mit Worten fünf Gulden an die Kirchenverwaltung Niederaschau für den 
von Johann Chrisioph Preysing im Jahre 1630 gestifteten Jahrtag zur 
Rosenkranzbruderschaft Niederaschau; 
7 fl. 30 kr., mit Worten sieben Gulden dreißig Kreuzer an die erwähnte Kirchen- 
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