eseh und Verudungs-gint
für das
Königreich Vayern.
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München, den 13. März 1877.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 5. März 1877, die Amtskleidung der Beamten der Landgestüts
Anstalt für die Regierungsbezirke diesseits des Rheines betr. — Ordens-Verleibungen. — Königlich Allerhöchste
Genehmigung zur Annahme einer fremden Decoration. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer
fremden Würde. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches.
Königlich Allerhöchste Veror dnung, die Amtskleidung der Beamten der Landgestüts-Anstalt
für die Regierungsbezirke diesseits des Rheines betreffend.
Cudwig ll.
von Gottes Gnaden König von Zayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ett.
Nachdem die Rangverhältnisse der Beamten der Landgestüts-Anstalt für die Regierungs-
bezirke diesseits des Rheines durch Unsere Verordnung vom 22. December 1873 dahin
festgestellt worden sind, dast dem Oberlandstallmeister der Rang eines Regierungsdirectors,
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