Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1877. 
Die Steuerprincipalsumme für den Negierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg 
beträgt für das Jahr 1877 2/503,998 „X., wovon ein Steuerprocent auf 25,039 . sich 
berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1877. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Wir genehmigen, daß die Repartition der nach Art. 6 des Gesetzes vom 10. No- 
vember 1861, die Aufbringung des Bedarfs für die deutschen Schulen betr., vorgeschriebenen 
Unterstützungen an überbürdete Gemeinden nach Antrag des Landrathes vorgenommen und 
der sich hiernach für das Jahr 1877 ergebende Gesammtbedarf aus Kreisfonds auf 80,436 4 
festgesetzt werde. 
2. Wir ermächtigen nach Antrag des Landraths Unsere Kreisregierung, von der Po- 
sition unter Cap. III §. 1 Tit. 9 lit. a zu 12,500 ., soweit dieselbe nicht durch Staats- 
zuschuß gedeckt ist, den Districtsschulinspectoren Aversen statt der verordnungsmäßigen Diäten 
in jenen Fällen zu verabfolgen, in welchen Districtsschulinspectoren bei stricter Anwendung 
der Gebührenordnung nach halben Diätenansätzen Gefährtekosten ganz oder zum Theile aus 
ihren eigenen Mitteln zu bezahlen gezwungen sein würden. 
3. Den Beschlüssen des Landrathes in Betreff der Aufstellung eines zweiten fachmännisch 
gebildeten Kreisschulinspectors und der Festsetzung der Diäten und Reisekosten für die beiden 
RKreisschulinspectoren haben Wir bereits unter'm 10. Januar l. Is. Unsere Genehmigung 
ertheilt, und verweisen Wir in dieser Beziehung auf die Entschließung Unseres Staats- 
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 16. dess. Mts. Nr. 572.
	        
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