Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

K 18. 151 
zogene Umbildung der Gewerbschulen in sechsclassige Realschulen gefördert und die für die 
letzteren erforderlichen Mittel bewilligt hat, drücken Wir demselben wiederholt Unsere 
Anerkennung aus. 
6. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach für die Erlegung von Fischottern Prämien 
z je 6-¾ bis zum Gesammtbetiage von 500 „X aus dem allgemeinen Reservefonde geleistet 
werden können, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. « 
7. Wir genehmigen die vom Landrathe beschlossene Regulirung der Gehaltsverhältnisse 
bes Kreiswiesenbaumeisters Baum. 
8. Den vom Landrathe bezüglich der Verwaltung der Kreis-Irren-Anstalt Werneck ge- 
faßten Beschlüssen ertheilen Wir, soweit dies nicht bereits geschehen ist, Un sere Genehmigung. 
Ebenso genehmigen Wir die auf die Verwaltung der Kreis-Entbindungs-Anstalt und der 
Kreis-Anstalt für Unheilbare in Würzburg Bezug habenden Beschlüsse des Landrathes. 
9. Der Landrath hat beschlossen, daß aus den Zinsen des Mayimilians-Hilfsmagazins- 
Fondes der durch Brand beschädigten Gemeinde Brückenau für das Jahr 1878 eine Unter- 
stützung von 7000 .X zu gewähren sei. Diesem Beschlusse ertheilen Wir gerne Unsere 
Ernehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe den gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
neuerdings die wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Interessen des von 
ihm vertretenen Kreises und versichern denselben Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 28. März 1878. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. v. Riedel. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath von Schlereth.
	        
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