Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1876 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1878. 
Die Steuerprincipalsumme für den Regierungsbezirk Oberpfalz und Regensburg beträgt 
für das Jahr 1878 1°890,070 „/X, wovon ein Steuerprocent auf 18,900 JX 70 sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1878. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreisein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathez 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, daß der bisherige Zuschuß zum 
bayerischen Lehrer-Waisenstifte mit 686 J-A fürderhin zur Unterstützung von besonders dürftigen 
Schullehrers-Wittwen verwendet und hienach unter Cap. III § 1 Titl. 10 lit, c cc der 
Kreis. Ausgaben vorgetragen werde. 
2. Wir genehmigen, daß der Bitte des Landrathes entsprechend zur theilweisen Deckung 
des Bedarfs von 34,300 -& für den Unterhalt der Schulhäuser und für Schulhaus-Neu- 
bauten der Betrag von 8575 = aus den Jahreszinsen des Maximilians-Hilfs= und Kreis- 
Getreidemagazins-Fonds entnommen und in die Kreiseinnahmen pro 1878 eingestellt werde. 
3. Die vom Landrathe wiederholt beantragte Errichtung eines dritten humanistischen 
Gymnasiums im Regierungsbezirke der Oberpfalz und von Regensburg erscheint durch die 
künftige Gestaltung des Staatsbudgets bedingt. 
Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten wird 
bei Ausslellung der Bedarfsvoranschläge für die XV. Finanzperiode in Erwägung ziehen, ob
	        
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