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Festgesetzter
Cap. Vortrag. Betrag
Uebertragß107755 89
III b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge-
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise .129960 -
P) zur Gewährung einer Zulage von je 90 “ für alle Ver-
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 23040
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in den
in Art. III Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten
Gemeinden, und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850 ,
3 der Schulverweser auf 720 J4 aus Kreisfonds 58600 —
e) zur Aufbesserung des Minimal-Einkommens der Lehrer in
den in Art. III Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes bezeich-
1 neten Gemeinden auf 1000 J aus Kreisfonds 13000—
I 1) zur Erhöhung der Schulgehilfengehalte vielmehr der Na-
turalverpflegungsaversen auf 1584. . 22715—
# Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen
in Quinquennien à 904 für die wirklichen Schullehrer und
à 45 X für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen307595 —
Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 9000 —
„ Titl. 5. Besondere Remunerationen und Unter stütz-
ungen für das active Lehrerpersonal . 4500 —
Titl. 6. Allgemeine Beiträge an Schuleassen:
1 Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondscasse in Ansbach 3430 —
Till. 7. Beiträge zur Realexrigenz der Schulen
und zu Schulhausbauten:
1 a) Realexigenzbeiträge 17
Latus
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