Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag. Betrag 
Uebertragß107755 89 
III b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise .129960 - 
P) zur Gewährung einer Zulage von je 90 “ für alle Ver- 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 23040 
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in den 
in Art. III Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
Gemeinden, und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850 , 
3 der Schulverweser auf 720 J4 aus Kreisfonds 58600 — 
e) zur Aufbesserung des Minimal-Einkommens der Lehrer in 
den in Art. III Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes bezeich- 
1 neten Gemeinden auf 1000 J aus Kreisfonds 13000— 
I 1) zur Erhöhung der Schulgehilfengehalte vielmehr der Na- 
turalverpflegungsaversen auf 1584. . 22715— 
# Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
in Quinquennien à 904 für die wirklichen Schullehrer und 
à 45 X für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen307595 — 
Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 9000 — 
„ Titl. 5. Besondere Remunerationen und Unter stütz- 
ungen für das active Lehrerpersonal . 4500 — 
Titl. 6. Allgemeine Beiträge an Schuleassen: 
1 Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondscasse in Ansbach 3430 — 
Till. 7. Beiträge zur Realexrigenz der Schulen 
und zu Schulhausbauten: 
1 a) Realexigenzbeiträge 17 
  
  
  
Latus 
  
679767
	        
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