Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

M 22. 233 
16. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Verwendung des Betrages von 
1400 A. aus den Renten des Maximilians-Hilfsfonds zur Unterstützung der betheiligten 
Gemeinden des Bezirksamts Donauwörth in der Wiederherstellung des Hochwasserdammes bei 
Ludwigsschwaige ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, sprechen Wir ihm gerne Unsere 
wohlgefällige Anerkennung seiner einsichtsvollen und ersprießlichen Förderung der Kreis-Interessen 
aus und versichern ihn neuerdings Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
Hohenschwangau, den 9. April 1878. 
— 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. v. Pfenstr. v. Riedel. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät bes Königs: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath von Schlereth.
	        
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