Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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11. Dem Antrage auf Verleihung der pragmatischen Dienstesstellung an die ordentlichen 
Lehrer der Kreisackerbauschule in Schleißheim, sodann auf Einrechnung der diesen Lehrern 
bewilligten Theuerungszulagen in deren pragmatischen Gehalt, haben Wir Unsere Genehmigung 
bereits ertheilt und verweisen Wir in dieser Hinsicht auf die Entschließung Unserees Staats- 
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 3. Februar I. Is Nr. 1031. 
Bezüglich der vom Landrathe beschlossenen Verlegung der Kreisackerbauschule zu Schleiß- 
heim nach Landsberg sind Instructions-Verhandlungen über die Ausführbarkeit und Räthlichkeit 
einer solchen Maßnahme im Gange und behalten Wir Uns bis zu deren Abschlusse Unsere 
Entschließung bevor. 
12. Dem Beschlusse des Landrathes auf Uebernahme der für Abhaltung eines Molkerei- 
und alpenwirthschaftlichen Lehrcurses für Bauernsöhne auf der Königs= und Gaisalpe bei 
Bad Kreuth erwachsenden Kosten auf Kreisfonds haben Wir bereits Unsere Genehmigung 
ertheilt und verweisen Wir deshalb auf den Erlaß Unseres Staatsministeriums des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 13. Februar lfd. Is Nr. 1032. 
13. Den Bedingungen, unter welchen der Landrath den Zuschuß zur Correction der 
Amper von Wildenroth bis zum Ausflusse des See's im Betrage von 8575 JX bewilligt hat, 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
14. Den von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irren- 
anstalt München gefaßten Beschlüssen haben Wir Unsere Genehmigung bereits ertheilt und 
verweisen in dieser Hinsicht auf die Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern 
vom 17. Januar l. Is. Nr. 712. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Interessen des Kreises und 
erwidern die Uns kundgegebenen Gesinnungen treuer Anhänglichkeit mit der Versicherung 
Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 18. April 1878. 
Lusbdwig. 
Dr. v. Lutz. v. pfeufer. v. Riedel. 
  
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath von Schlereth.
	        
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