Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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auf den an den Landtag gelangten Gesetzentwurf, die pfälzischen Eisenbahnen betreffend, und 
dessen Motive, sowie auf Ziff. IV, 14 Abs. 2 des Landraths-Abschiedes vom 4. September 
1876 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 701). 
10. Den Beschluß des Landrathes, dem Gewerbemuseums-Baufonde der Stadt Kaisers- 
lautern aus den Rentenüberschüssen des Maximiliansgetreidefonds einen Beitrag von 
60,000 „ zuzuwenden, können Wir erst nach dem Ergebnisse der von Unserem Staats- 
Ministerium des Innern angeordneten Erhebungen Unserer Würdigung unterziehen, und 
behalten Uns bis dahin Entschließung vor. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm neuer- 
dings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen 
und ertheilen ihm die wiederholte Versicherung Unserer besonderen Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 22. April 1878. 
  
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. v. Pfenfer. v. Niedel. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
Der General-Serretär, 
Ministerialrath von Schlereth.
	        
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