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g. 8.
Gegenwärtige Verordnung, durch welche die im Eingange angeführten Verordnungen,
dann Ziffer 8 lit. c und Ziffer 9 der Beilage zu §. 2 Unserer Verordnung vom
20. Dezember 1875, die Vergütung für ärztliche Amtsgeschäfte betr. (Gesetz= und Verord-
nungsblatt von 1875 S. 859 u. flgd.), aufgehoben werden, tritt mit dem Tage ihrer Be-
kanntmachung durch das Gesetz= und Verordnungsblatt in Wirksamkeit.
Elmau, den 29. September 1878.
Ludwig.
v. Pfenfer. Dr. v. Fäustle, v. pfistermeister,
Staatsrath,
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Serretär,
Ministerialrath von Schlereth.
Aiäniglich Allerhöchste Genehmigung zur schen St. Mauritius= und Lazarus-Ordens
Annahme einer fremden Veroration. zu ertheilen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
1. October l. Is. dem k. italienischen Consul
in München, Dr. Heinrich Merk, die Be- Der an Stelle des Leslie Barnum zum
willigung zur Annahme und zum Tragen des Viceconful der Vereinigten Staaten von Amerika
ihm von Seiner Majestät dem Könige von zu München ernannte Georg Hößlin ist in
Italien verliehenen Ritterkreuzes des k. italieni= dieser Eigenschaft anerkannt worden.
Vireconsulat der Pereinigten Staaten
von Amerika zu Mänchen.