Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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machung vom 1. März 1875 (Amtsblatt des k. Staatsministeriums des Innern Nr. 9) 
und durch die Ministertal-Entschließung vom 29. März 1875 Nr. 3592 angeordnet 
wurde, von der Expedition des Central-Schulbücherverlags dahier zu beziehen. 
Von den oben in dem Beschlusse des Bundesrathes vom 5. September l. Is. 
unter Ziff. 2 erwähnten Formularen I u. II (auf Papier von grüner Farbe) können 
die bereits angeschafften Formulare auch ferner verwendet werden, wenn in der Zien 
Zeile des Tertes statt „geimpft“ gesetzt wird „wieder geimpft". 
k) Die vorgeschriebenen neuen Formulare sind zum ersten Male für das Kalenderjahr 
1879 anzuwenden. 
München, den 29. November 1878. 
v. Pfeufer. 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath von Schlereth.
	        
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