Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

GE#r ch ud eredunzs gut 
für das 
Königreich Vayern. 
M 50. 
München, den 9. Dezember 1878. 
Juhalt: 
Bekanntmachung vom 30. November 1878, die Legitimationsscheine für den Gewerbebetrieb im Umherziehen 
betr. — Ordens-Verleihung. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. — Berichtigung. 
  
  
Bekanntmachung, die Legitimationsscheine für den Gewerbebetrieb im Umherziehen betr. 
Staatêministerium des Innern, Abtheilung für Landwirthschaft, 
Gewerbe und Handel. 
Der Bundesrath hat mit Rücksicht darauf, daß die von der zuständigen Verwaltungs- 
behörde eines Bundesstaates ausgestellten Legitimationsscheine für den Gewerbebetrieb im Um- 
herziehen, von Ausnahmefällen abgesehen, zum Gewerbebetrieb im ganzen Reichsgebiete berech- 
tigen, beschlossen, daß zur Ausstellung solcher Legitimationsscheine die anliegenden Formulare 
A, B, C erstmalig für das Jahr 1879 allgemein anzuwenden seien. 
Das Formular A ist in gelber, das Formular B in grauer und das Formular C in 
rother Farbe hergestellt. 
Das Formular A ist für den Gewerbebetrieb der Inländer sowie der Ausländer in 
den Fällen des §. 59 der Gewerbeordnung, das Formular B für Inländer und das For- 
mular C für Ausländer in den übrigen Fällen des nicht auf den Wohnort und dessen Um- 
gegend beschränkten Gewerbebetriebes im Umherziehen (§§. 55 und 58 Abs. 2 der Gewerbe- 
ordnung) bestimmt. 
Die bezeichneten Formulare treten demnach an die Stelle der bisherigen Formulare G 
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