Gesetzund Verurhiunngsgict
für das
Königreich Vayern.
7.
München, den 8. Februar 1878.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 5. Februar 1878, die Verlängerung dee Landtages betr.
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betr.
Cudwig l.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. ete.
Anseren Gruß zuvor, TLiebe und Getreues
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtig versammelten Landtages gemäß
Ditei VII § 23 der Verfassungs-Urkunde bis zum 16. Februar dieses Jahres einschließlich
zu verlängern.
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